Seit einigen Jahren nimmt der Versicherungsschutz für Tiere zu. Immer mehr Versicherer haben erkannt, dass ein Tier in keinem Fall zu kurz kommen darf. Dennoch birgt der Versicherungsmarkt Risiken. Diese lauern in den Unterschieden der Leistungen.
Keine Sorge wir als Ihr starker Partner helfen Ihnen dabei, ein Produkt zu wählen welches unseren Mindestanforderungen genügt.
Das Tierwohl ist uns sehr wichtig, daher Fördern wir den Tierschutz und helfen mit unserer Beratungsleistung. Wir arbeiten derzeit an eine regionale Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern bestehend aus Tierärzten, Tierheimen, Auffangstationen und Tierschutzorganisationen.
Es gibt verschiedene Arten von Tierversicherungen. Für bestimmte Tiere gibt es eine Pflicht diese zu versichern, für manche gibt es nur eine Empfehlung. Über eins sollte man sich jedoch im Klaren sein. Eine entsprechende Versicherung gibt es nicht für einen "Apel und ein Ei". In jedem Fall lohnt sich eine entsprechende Absicherung. Spätestens beim Tierarztbesuch spürt man diese Absicherung im Geldbeutel.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für viele Tierbesitzer Pflicht. Jedoch zählen nicht alle Tiere darunter. Was eine Tierhalterhaftpflicht leisten muss und für wem diese Versicherung in Frage kommt erfahren Sie im weiteren Verlauf.
Die Tier OP-Versicherung erstattet nur Kosten aus einer in der Zukunft eintretenden Operation des versicherten Tieres ab. Manche Tiere können nur noch unter diesem Aspekt abgesichert werden, weil entweder das Risiko oder das Alter zu hoch ist.
Die Tier Kranken- Vollversicherung ist fast vergleichbar mit einer Krankenversicherung eines Menschen. Diese beinhaltet den Tierarztbesuch, Vorsorgeuntersuchungen und auch die anstehenden OPś. Es können dazu noch Zusatzleistungen wie Zahn oder Physiotherapie abgeschlossen werden.
Hunde und Pferde fallen unter der Versicherungspflicht. Giftige Tiere wie Giftschlangen, Skorpione, Wirbelspinnen können vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.
Sachschäden wie Kosten für zerstörte Gegenstände, Vermögensschäden wie Verdienstausfall, Mietwagen und Pflegekosten der Opfer. Schäden an Mietsachen und Inventar. Es sollte zum dem die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, Forderungsausfall, wenn Ihnen ein fremdes Tier einen Schaden zugefügt hat sowie die Mitversicherung von nachkommende Tiere.
Katzen, Meerschweine, Vögel, Kaninchen und Hasen sowie Bienen sind ausgenommen von einer Versicherungspflicht.
Zögern Sie nicht und lassen Sie uns die verschiedenen Produkte unter die Lupe nehmen.
©2025. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.