Welche Kosten fallen Ihnen im Falle einer 
Zusammenarbeit mit uns an?

Wir stellen Ihnen keine Kosten in Rechnung!

Für unsere qualifizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung im Schadenfall entstehen Ihnen keine Kosten. Wir rechnen mit Ihren zukünftigen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler erhalten wir von Ihrem zukünftigen Versicherungsunternehmen eine Courtage.

 

 




Was beinhaltet ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag beinhaltet verschiedene wesentliche Bestandteile, die die Zusammenarbeit zwischen dem Makler und dem Kunden regeln. Zu den wichtigsten Punkten gehören die genaue Beschreibung der Dienstleistungen des Maklers, die Art und Weise, wie die Vergütung erfolgt, sowie die Pflichten des Maklers, die Versicherungslösungen transparent zu gestalten und die Interessen des Kunden zu wahren. Darüber hinaus werden oft auch die Bedingungen für die Beendigung des Vertrags, die Haftung des Maklers und der Umgang mit vertraulichen Informationen festgelegt. Ein klarer und detaillierter Maklervertrag ist entscheidend, um sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Parteien zu definieren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Was beinhaltet eine Maklervollmacht?

Die Maklervollmacht dient als Legitimation gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Die Maklervollmacht erlaubt es uns für Sie mit den Versicherungsgesellschaften in Kontakt zu treten.




Wie läuft eine Zausammenarbeit ab?

In der ersten Instanz vereinbaren Sie mit uns ein Kennlern- und Beratungstermin. In diesem Termin lernen Sie uns als Versicherungsmakler näher kennen. Wir machen uns ein paar Notizen über Ihre Situation um Ihren Versicherungsbedarf besser einschätzen zu können.

 

Als Versicherungsmakler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie über Ihren Bedarf zu informieren und mit Ihnen gemeinsam entsprechende Lösungen auszuarbeiten. § 60 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie § 61 Abs. 1 VVG

 

 

Wir verschriftlichen unsere Beratung mit einem sog. Beratungsprotokoll. Dies sichert Sie und uns ab welche Themen wir besprochen haben. Als unser Kunde erhalten Sie auf Wunsch eine Kopie unserer Mitschriften. 

 

Unabhängig davon ob wir bereits im ersten Termin eine Lösung für Ihr Bedürfnis erarbeiten konnten, vereinbaren wir Folgetermine um mit Ihnen weitere Schritte abzuwägen und unseren Anspruch der Kundenzufriedenheit gerecht zu werden.

 

 

 

 

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